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   OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10   

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https://dejure.org/2012,13138
OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10 (https://dejure.org/2012,13138)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.06.2012 - 5 A 255/10 (https://dejure.org/2012,13138)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 5 A 255/10 (https://dejure.org/2012,13138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124, § 86 Abs. 1
    Zulassungsgründe, Divergenz, Lärmbelastung, Schallschutz, Verfahrensmangel, Amtsermittlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10
    5 Das Bundesverwaltungsgericht hat in den von den Klägern benannten Entscheidungen vom 20. Mai 1998 (- 11 C 3/97 -, NVwZ 1999, 67, juris Rn. 30 ff.) und vom 21. März 1996 (- 4 C 9/95 -, BVerwGE 101, 1, 9 ff., juris Rn. 25, 35 ff. und 2. Leitsatz) betont, dass die durch die zugelassene Baumaßnahme zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtbelastung führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10
    5 Das Bundesverwaltungsgericht hat in den von den Klägern benannten Entscheidungen vom 20. Mai 1998 (- 11 C 3/97 -, NVwZ 1999, 67, juris Rn. 30 ff.) und vom 21. März 1996 (- 4 C 9/95 -, BVerwGE 101, 1, 9 ff., juris Rn. 25, 35 ff. und 2. Leitsatz) betont, dass die durch die zugelassene Baumaßnahme zusätzlich verursachte Lärmbelastung zusammen mit der bereits bestehenden Vorbelastung nicht zu einer Gesamtbelastung führen darf, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt.
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10
    7 In den von den Klägern weiterhin benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 1999 (- 11 A 4/98 -, NVwZ 2000, 567) und 24. September 2003 (- 9 A 69/02 -, NVwZ 2004, 340) hat das Bundesverwaltungsgericht den auf der Regelung des § 41 BImSchG beruhenden Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor dem passiven Lärmschutz betont.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10
    Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die Prognose nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und ob das Ergebnis einleuchtend begründet ist (BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 2011 - 4 A 4000/10 -, juris Rn. 45, m. w. N.; Urt. v. 8. Juli 1998 - 11 A 53/97 -, BVerwGE 107, 142, juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10
    7 In den von den Klägern weiterhin benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 1999 (- 11 A 4/98 -, NVwZ 2000, 567) und 24. September 2003 (- 9 A 69/02 -, NVwZ 2004, 340) hat das Bundesverwaltungsgericht den auf der Regelung des § 41 BImSchG beruhenden Vorrang des aktiven Lärmschutzes vor dem passiven Lärmschutz betont.
  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 5 A 1240/19

    Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung; Innenbereich; Außenbereich;

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19

    Beitrag; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; Baugrundstück;

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 5 A 783/10

    Straßenausbaubeitrag, Vorteilsbegriff, Sondervorteil, Hinterliegergrundstück,

    Zudem muss aufgezeigt werden, dass der Rechtssatz sowohl für die angegriffene als auch für die herangezogene Entscheidung entscheidungserheblich war (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 25. März 2009 - 5 B 409/07 -, juris Rn. 13/14; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 124 Rn. 11, § 124a Rn. 55).
  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Unbilligkeit

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2023 - 5 A 466/22

    Unterhaltsvorschuss; Einkünfte; rückständiger Unterhalt

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 06.07.2022 - 5 A 327/20

    Altersgrenze; Ausnahme; Erkrankung

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
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